ZIK aktuell

Insolvenzdatei bereits abrufbar

Franz Mohr

www.edikte.justiz.gv.at. Dies ist die Internet-Adresse der Insolvenzdatei, die in der Folge kurz vorgestellt wird.

Mit dem IRÄG 1997 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Insolvenzdatei geschaffen. In diese sind nach § 14 Abs 1 IEG die Daten aufzunehmen, die nach den Insolvenzgesetzen öffentlich bekanntzumachen sind, das heißt Daten der Konkurs-, Ausgleichs- und Geschäftsaufsichtsverfahren. Daten, die nicht öffentlich bekanntzumachen sind, dürfen in die Insolvenzdatei nicht aufgenommen werden.

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Artikel-Nr.
ZIK 1999, 156

25.10.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.