www.edikte.justiz.gv.at. Dies ist die Internet-Adresse der Insolvenzdatei, die in der Folge kurz vorgestellt wird.
Mit dem IRÄG 1997 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Insolvenzdatei geschaffen. In diese sind nach § 14 Abs 1 IEG die Daten aufzunehmen, die nach den Insolvenzgesetzen öffentlich bekanntzumachen sind, das heißt Daten der Konkurs-, Ausgleichs- und Geschäftsaufsichtsverfahren. Daten, die nicht öffentlich bekanntzumachen sind, dürfen in die Insolvenzdatei nicht aufgenommen werden.
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