Der vorliegende Beitrag1 untersucht, ob und inwieweit das Stiftungsvermögen dem Zugriff der Gläubiger in der Insolvenz des Stifters entzogen werden kann, und zeigt bestehende Schutzlücken, insb im Hinblick auf eine allfällige Gläubigerbenachteiligung nach § 879 Abs 1 ABGB,2 auf. Dabei wird nicht nur der Gestaltungsspielraum de lege lata dargelegt; vielmehr werden auch iZm der wieder aufgenommenen Agenda der Novellierung des Stiftungsrechts3 die durch die PSG-Nov 2017 aufgeworfenen Modifikationen und Alternativen analysiert.
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