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Insolvenzrechtliche Qualifikation von Kosten einer während des Insolvenzverfahrens vollzogenen Räumungsexekution

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser

Anmerkungen zu OGH 17 Ob 8/22h1

Der OGH vertritt in stRsp die Rechtsansicht, dass der prozessuale Kostenersatzanspruch bedingt durch den Prozesserfolg mit Vornahme der einzelnen Prozesshandlungen entsteht. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufene Prozesskosten werden daher als Insolvenzforderungen, danach auflaufende Prozesskosten hingegen als Masseforderungen eingeordnet. In der rezenten E 17 Ob 8/22h erstreckt der OGH dieses für Prozesskosten entwickelte Qualifikationskriterium nunmehr auch auf Exekutionskosten und ordnet die Kosten einer während des Insolvenzverfahrens vollzogenen Räumungsexekution als Masseforderungen ein. Im folgenden Beitrag wird untersucht, inwieweit diese Einordnung der Systematik der insolvenzrechtlichen Forderungsqualifikation gerecht wird.

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Artikel-Nr.
ZIK 2023/6

28.02.2023
Heft 1/2023
Autor/in
Bettina Nunner-Krautgasser

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser ist Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht sowie Co-Leiterin des Forschungszentrums für Berufsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz. Sie hält laufend Fachvorträge und ist Autorin bzw Her­aus­geb­erin zahlreicher Publikationen, insb im Bereich des Insolvenzrechts.