Johannes Derntl, bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse tätig, behandelt in seiner Monografie ein Thema, das regelmäßig bei Unternehmerinsolvenzen auftaucht. Durchwegs werden dort Arbeitnehmer beschäftigt sein. Nach § 13a IESG umfasst dann der Anspruch des Anspruchsberechtigten auch die auf den Dienstnehmer entfallenden Beitragsanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung, wobei eine Direktverrechnung zwischen Insolvenz-Entgelt-Fonds und den für die Beitragserhebung zuständigen Sozialversicherungsträgern stattfindet. Die Regelung gilt gem § 13d IESG entsprechend für die vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge gem § 6 Abs 1 BMVG bzw gleichartigen Vorschriften. Wenngleich die Abwicklung der Ansprüche gem den §§ 13a und 13d IESG im Wesentlichen nur den Insolvenz-Entgelt-Fonds und die Beiträge einhebenden Krankenversicherungsträger betrifft, ist das Thema vor größerer Relevanz, geht es doch nicht nur um beträchtliche Summen (rund 64 Mio € pro Jahr: s III), sondern tauchen auch allgemeine Fragestellungen auf (vgl etwa 41 ff zu Haftungsfragen; 82 ff zu ausländischen Arbeitgebern). Es ist daher verdienstvoll, dass Derntl akribisch alle Probleme aufgearbeitet hat.
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