Das TRÄG 1997 läßt erste Auswirkungen auf die Insolvenzlandschaft erkennen: Die Konkursabweisungen gehen deutlich zurück. Dagegen mußte man vergeblich auf das erste URG-Verfahren warten. Mehr Insolvenzeröffnungen waren im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe und bei den Privaten zu registrieren.
Mit dem IRÄG 1997 scheint es gelungen zu sein, nach mehreren eher erfolglosen Insolvenzrechtsreformversuchen den negativen Trends in der österreichischen Insolvenzentwicklung eine positive Wendung zu geben. Diese Aussage gilt allerdings nicht für das Kernstück des IRÄG 1997, das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG), sondern für die Detailänderungen in der Konkurs- und Ausgleichsordnung, insbesondere im Konkursantragsverfahren.
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