Die Frage, wann die österreichischen Gerichte eine Exekution mit Auslandsbezug bewilligen und vollziehen dürfen, war bislang weder klar gesetzlich geregelt noch wurde das Thema in Lehre und Rsp einer gesamthaften Betrachtung unterzogen. Der vorliegende Beitrag möchte zeigen, dass die Thematik der internationalen Zuständigkeit spätestens seit der GREx1 ihre eigenständige Berechtigung in der exekutionsrechtlichen Dogmatik erlangt hat, und ausgehend von der nunmehrigen - wenn auch nur indirekten - Neuregelung das Thema der Zwangsvollstreckung bei Auslandsbezug systematisch beleuchten.2
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