Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Bilanzrichtlinien im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw. im Konzernabschluss zulässigen Wertansätze
Von der Europäischen Kommission wurde ein Vorschlag zur Aktualisierung der Rechnungslegungsvorschriften und zur Einführung einer Fair-Value-Bewertung für „derivatives“ vorgelegt. Der Vorschlag berührt grundsätzlich sowohl den Einzelabschluss (4. Richtlinie) als auch den Konzernabschluss (7. Richtlinie); die Mitgliedstaaten können allerdings den Anwendungsbereich der Fair-Value-Rechnungslegung auf bestimmte Unternehmen (z.B. börsenotierte Unternehmen) oder auf den Konzernabschluss beschränken. Im Wesentlichen soll durch die neuen Bewertungsvorschriften den Marktentwicklungen auf dem Gebiet der Financial Instruments und den Bedürfnissen der Unternehmen sowie der Entwicklungen bei internationalen Rechnungslegungsstandards Rechnung getragen werden.
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