***Abkürzungen siehe am Ende des Beitrages***
Dieser Entwurf wird vom AFRAC ausschließlich zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Als Autoren dieses Entwurfs einer Stellungnahme zeichnen Peter Geyer, David Grünberger (Vorsitz der entsprechenden Arbeitsgruppe), Dieter Nefischer, Martin Siencnik und Hartwig Sorger verantwortlich.
Der vorliegende Entwurf beruht in wesentlichen Teilen auf Vorarbeiten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Die Grundaussagen des Entwurfs sind die folgenden: Durch die Anwendung von IFRS 2 „Share-based Payment“ in Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen gem UGB wird die unternehmensrechtliche Generalnorm erfüllt. § 239 Abs 1 Z 5 UGB ist zu beachten. Wenn IFRS 2 in der unternehmensrechtlichen Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht angewendet wird, sind jedenfalls in den Anhang entsprechende Angaben aufzunehmen.
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