Am 27. 1. 2016 wurde der Gesetzesentwurf für das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) veröffentlicht, mit dem die Abschlussprüfer-Richtlinie (RL 2014/56/EU vom 16. 4. 2014) umgesetzt wird. Durch die Abschlussprüfer-Richtlinie und die PIE-VO (Verordnung (EU) Nr 537/2014 über spezifische Anforderungen für Prüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse) wird die Aufsicht über Abschlussprüfer und die Organisation der externen Qualitätsprüfung neu gestaltet. Das APAG wird das Abschluss-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) ablösen.
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