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Ist eine Liegenschaft mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot bei Entscheidung über die Versagung der Bestätigung eines Sanierungsplans zu berücksichtigen?

Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr

Anmerkungen zu OLG Graz 3 R 102/18x1

Häufiger als früher haben sich die Gerichte mit Anträgen auf Versagung der Bestätigung eines Sanierungsplans zu befassen. In der E 3 R 102/18x behandelte das OLG Graz die Frage, ob bei der Bestätigung zu berücksichtigen ist, dass der Schuldner Eigentümer von Liegenschaften ist, die wegen eines Veräußerungs- und Belastungsverbots nicht verwertet werden können.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/254

31.12.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.