Anmerkungen zu OLG Graz 3 R 102/18x1
Häufiger als früher haben sich die Gerichte mit Anträgen auf Versagung der Bestätigung eines Sanierungsplans zu befassen. In der E 3 R 102/18x behandelte das OLG Graz die Frage, ob bei der Bestätigung zu berücksichtigen ist, dass der Schuldner Eigentümer von Liegenschaften ist, die wegen eines Veräußerungs- und Belastungsverbots nicht verwertet werden können.
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