Thema - Arbeitsrecht

Ist eine Rückforderung von Ausbildungskosten auch dann möglich, wenn die Ausbildung nicht beendet wird?

Dr. Christian Klotz

Arbeitgeber können die Kosten für Ausbildungen, die sie einem Arbeitnehmer bezahlen, unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitnehmer vertraglich zurückverlangen. Die Regelungen dazu finden sich in § 2d AVRAG. Die Ausbildung muss dabei unter anderem "erfolgreich absolviert" werden und hat die Rückzahlungspflicht grundsätzlich maximal 4 Jahre ab dem Ende der Ausbildung zu enden.

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Artikel-Nr.
ARD 6900/4/2024

23.05.2024
Heft 6900/2024
Autor/in
Christian Klotz

Dr. Christian Klotz ist Jurist für Arbeits- und Sozialrecht in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Er verfügt über langjährige arbeitsrechtliche Praxis und berät Unternehmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Daneben ist er Vortragender beim WIFI im Arbeitsrecht und vertritt Unternehmen vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Zudem ist er geprüfter Lohnverrechner.