Lohnsteuer und Abgaben

Jahressechstel bei Bezug von Krankengeld und sonstigen Bezügen

( EStG § 67 Abs 1, 2 und 10, BAO § 240 Abs 3 ) Eine rückwirkende Berichtigung der vom privaten Arbeitgeber eines Arbeitnehmers - dem während eines Teils des Kalenderjahres wegen Arbeitsunfähigkeit keine laufenden Bezüge ausbezahlt wurden, der aber in diesem Jahr wegen seiner Krankheit Krankengeld von der Krankenkasse bezog - nach dem Lohnsteuertarif (§ 67 Abs 10 EStG) versteuerten sonstigen Bezüge durch Neuberechnung des Jahressechstels gemäß § 67 Abs 2 EStG 1988 unter Einbeziehung der von der Krankenkasse an ihn ausbezahlten Krankengelder in einem Verfahren nach § 240 Abs 3 BAO ist nicht möglich.

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Artikel-Nr.
ARD 4875/17/1997

03.10.1997
Heft 4875/1997