Mit BGBl I 2016/53, ARD 6507/11/2016, wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet, das vor allem der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient. Im Zuge dessen wurde ua das Familienzeitbonusgesetz erlassen, das mit 1. 3. 2017 in Kraft trat und für Geburten nach dem 28. 2. 2017 gilt. Seither wurde das Gesetz ein paar Mal novelliert und hat sich einiges an Rechtsprechung entwickelt, insbesondere zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf den Familienzeitbonus. Der folgende Beitrag fasst die Anspruchsvoraussetzungen des Familienzeitbonus kurz zusammen und gibt einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung betreffend die Anspruchsvoraussetzungen des gemeinsamen Wohnsitzes, des Erwerbstätigkeitserfordernisses und zu sonstigen wesentlichen Aspekten.
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