Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch unerwünschte Erscheinung, die nicht nur Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthält, sondern auch einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen untergräbt. Aus diesem Grund wurden bereits im Jahr 2011 erste Bestimmungen zur Bekämpfung gegen Lohn- und Sozialdumping va im AVRAG, AÜG und ASVG erlassen, seit 1. 1. 2017 gilt nun das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Wie zumeist ist es aber auch in diesem Bereich den Gerichten vorbehalten, unklare Gesetzesbestimmungen auszulegen und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Beschäftiger und Entsendebetriebe zu sorgen. Der Beitrag gibt einen tabellarischen Überblick über wichtige Entscheidungen zum Lohn- und Sozialdumping aus den Jahren 2017 bis 2019 (thematisch geordnet).
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