Artikelrundschau / Sozialversicherung

Kain, Streik und Sozialversicherung, ASoK 2023, 96

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Die Autorin geht der Frage nach, welche Auswirkungen Arbeitskämpfe auf das Pflichtversicherungsverhältnis haben und welche Rolle diese in der Arbeitslosenversicherung spielen. Das Pflichtversicherungsverhältnis endet gemäß § 11 Abs 1 ASVG grundsätzlich mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Fallen dieser Zeitpunkt und das Ende des Entgeltanspruchs jedoch auseinander - wie zB infolge eines Streiks - endet das Versicherungsverhältnis mit Ende des Entgeltanspruchs. Lebt der Entgeltanspruch nach dem Streik wieder auf, beginnt auch die Pflichtversicherung wieder zu laufen. Ob bei einer kurzen Entgeltunterbrechung (von bis zu drei Tagen) eine Ab- und Anmeldung zu erfolgen hat, wird aus pragmatischen Gründen von der ÖGK verneint. Der Dienstgeber sollte das Ende und den (Wieder-)Beginn der Pflichtversicherung dennoch melden, weil ihm ansonsten Geld- und sogar Freiheitsstrafen drohen. Streikende Arbeitnehmer haben meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie in der Regel nicht arbeitslos sind.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6843/24/2023

05.04.2023
Heft 6843/2023