Das BaSAG knüpft häufig an die Schwellen und Tatbestände des allgemeinen Insolvenz- und Krisenrechts an, verdrängt aber die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Verfasserin untersucht in diesem Kontext die Frage, wie sich das BaSAG auf zivilrechtliche Verbindlichkeiten und Haftungsregelungen auswirkt, die gerade an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anknüpfen.
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