Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer sind nicht steuerbar, wenn diese aufgrund der persönlichen Nahebeziehung aus persönlichen Motiven in Bereicherungsabsicht erfolgen und daher als Schenkung einzuordnen sind. Für die Einordnung von "Schenkungen" des Arbeitgebers an Arbeitnehmer ist das Naheverhältnis zwischen diesen beiden, das Motiv bzw der Anlass für die Zuwendung und die Höhe der Zuwendung von Relevanz. Auch bei Zuwendungen an Angehörige des Arbeitnehmers ist der Veranlassungszusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die der Arbeitnehmer bezieht, zu prüfen. Hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Zuwendung, scheidet eine Subsumtion unter die nichtselbstständigen Einkünfte mangels Zuflusses aus. Dies wird bei privat motivierten Schenkungen des Arbeitgebers an Angehörige von Arbeitnehmern idR der Fall sein.
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