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Kapitalertragsteuer als Sondermassekosten?

ao. Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M.

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 66/08a 1

Der durch freihändige Verwertung einer Sondermasse erzielte Erlös samt Zinsen ist vom Konkursgericht nach den Vorschriften der EO zu verteilen. Die ab Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags erzielten Zinsen sind als Fruktifikationszinsen zu behandeln.2 Strittig war im vorliegenden Fall, ob die auf die durch Veranlagung des Kaufpreises lukrierten Bankzinsen entfallende Kapitalertragsteuer (KESt) als Sondermassekosten den dem Absonderungsgläubiger zukommenden Zinsertrag schmälert. Zudem stellte sich die Frage, ob der Masseverwalter im Konkurs einer GmbH dazu verhalten ist, eine sogenannte KESt-Befreiungserklärung abzugeben, um die KESt-Belastung zu vermeiden.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/184

28.08.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Sabine Kanduth-Kristen

Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen und Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Publikationen:
Jakom – EStG-Kommentar13 (2020; gemeinsam mit Marco Laudacher, Christian Lenneis, Ernst Marschner und Hermann Peyerl), Internationales Steuerrecht2 (2019), Bilanzposten-Kommentar (2017; Herausgeberschaft gemeinsam mit Gudrun Fritz-Schmied), Rechtsformgestaltung2 (2016; Herausgeberschaft gemeinsam mit Petra Hübner-Schwarzinger), Insolvenz und Steuern2 (2000; gemeinsam mit Herbert Kofler) sowie weitere Bücher und zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden und Fachzeitschriften.