Bankguthaben, zB in den Fällen, in denen der Masseverwalter ein neues Bankkonto für Ein- und Auszahlungen nach Insolvenzeröffnung einrichtet, führen zu kapitalertragsteuerpflichtigen Zinseinnahmen für die Masse. Das kontoführende Kreditinstitut ist, wenn keine Befreiungserklärung iSd § 94 Z 5 lit a EStG abgegeben wird (werden kann), gem § 95 EStG verpflichtet, Kapitalertragsteuer von den Zinserträgen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Im Folgenden soll untersucht werden, wie die Kapitalertragsteuer, die eine Ausgabe für die Masse darstellt, verringert oder ganz vermieden werden kann.
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