Der Autor kritisiert die kürzlich ergangene E OGH 6 Ob 62/23w, wonach in der Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters dessen Stimmrecht hinsichtlich der Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers nicht auf den Masseverwalter übergeht. Seiner Meinung nach widerspricht dies dem Zweck eines Insolvenzverfahrens.
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