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Kein Eingriff in Rechte Dritter durch Sicherungsmaßnahmen gemäß § 78 IO zur Sicherung einer Forderung der Schuldnerin

Mag.a Mariana Ristic

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 97/21d1

Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Insolvenzgericht gem § 78 Abs 1 IO zweckdienliche Sicherungsmaßnahmen zu erlassen. Eine Grenze für die Zulässigkeit der Anordnungen bildet jedoch der Eingriff in Rechte Dritter. Diesbezüglich stellt der OGH in zutreffender Weise fest, dass die Erlassung von das Eigentum Dritter betreffenden Verfügungsverboten zur Sicherung der Einbringlichkeit einer Forderung nicht erlaubt ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/90

12.07.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Mariana Ristic

Mag.a Mariana Ristic ist Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien.