Thema - Steuerrecht

Kein erhöhter Freibetrag für Nachtarbeit bei 24-Stunden-Wechseldienst

Mag. Bernhard Renner

Bei einem im 24-Stunden-Wechseldienst tätigen Arbeitnehmer (hier: Feuerwehrmann) liegt die Normalarbeitszeit nicht überwiegend im Zeitraum zwischen 19 Uhr und 7 Uhr. Das für die Gewährung des um 50 % erhöhten Freibetrages ua für Nachtarbeit gemäß § 68 Abs 6 EStG genannte Erfordernis der überwiegenden Nachtarbeitszeit war somit nach Ansicht des BFG nicht gegeben.1

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Artikel-Nr.
ARD 6590/4/2018

15.03.2018
Heft 6590/2018
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.