Thema - Arbeitsrecht

(K)ein individueller Kündigungsschutz während Corona-Kurzarbeit

Dr. Christoph Madlener

Zugleich eine Besprechung von OLG Linz 10. 2. 2021, 12 Ra 6/21w

Eine Frage von großer Tragweite steht zur oberstgerichtlichen Entscheidung an: Gebührt dem einzelnen Arbeitnehmer ein individueller Bestandschutz bzw ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei zeitwidriger Auflösung des Arbeitsverhältnisses, so der kurzarbeitsbeihilfebeziehende Arbeitgeber eine Corona-Kurzarbeit Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen hat?

Die zweitinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz zu 12 Ra 6/21w (Sachverhalt in ARD 6740/6/2021) verfestigt den in der Lehre eingenommenen Standpunkt, dass dem einzelnen Arbeitnehmer während der COVID-19-Kurzarbeit weder ein individueller Bestandschutz zukommt noch ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung aufgrund zeitwidriger Auflösung gebührt (Spitzl, Sind Kündigungen des AG im Zuge von Kurzarbeit nichtig? ecolex 2020, 474 ff; Schedle, Kündigungen während der Kurzarbeit bzw innerhalb der Behaltefrist ARD 6728/4/2020, 3 ff; Resch, Kurzarbeitsbeihilfe und Aufrechterhaltung des Beschäftigungsstandes RdW 2021/104; Eichmeyer/Andréewitch, Covid-19-bedingte Beendigung von Arbeitsverhältnissen RdW 2021/52; Auer-Mayer, Ausgewählte Fragen zur Kurzarbeit ZAS 2020/36; Sabara, Kein individueller Kündigungsschutz während Corona-Kurzarbeit, ARD 6740/6/2021).

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Artikel-Nr.
ARD 6746/5/2021

29.04.2021
Heft 6746/2021
Autor/in
Christoph Madlener

Dr. Christoph Madlener ist Richter des Landesgerichts Innsbruck und in der Sparte Cga/Cgs tätig. Weiters ist er ua regelmäßig Vortragender auf der Arbeits- und Sozialrechtlichen Tagung. Veröffentlicht wurden im Linde Verlag Schriften zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten [2016], zum Heimopferrentengesetz [2018] sowie zum Thema: (K)eine Ausgleichszulage für EU-Bürger [2019].