Zugleich eine Besprechung von OLG Linz 10. 2. 2021, 12 Ra 6/21w
Eine Frage von großer Tragweite steht zur oberstgerichtlichen Entscheidung an: Gebührt dem einzelnen Arbeitnehmer ein individueller Bestandschutz bzw ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei zeitwidriger Auflösung des Arbeitsverhältnisses, so der kurzarbeitsbeihilfebeziehende Arbeitgeber eine Corona-Kurzarbeit Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen hat?
Die zweitinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz zu 12 Ra 6/21w (Sachverhalt in ARD 6740/6/2021) verfestigt den in der Lehre eingenommenen Standpunkt, dass dem einzelnen Arbeitnehmer während der COVID-19-Kurzarbeit weder ein individueller Bestandschutz zukommt noch ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung aufgrund zeitwidriger Auflösung gebührt (Spitzl, Sind Kündigungen des AG im Zuge von Kurzarbeit nichtig? ecolex 2020, 474 ff; Schedle, Kündigungen während der Kurzarbeit bzw innerhalb der Behaltefrist ARD 6728/4/2020, 3 ff; Resch, Kurzarbeitsbeihilfe und Aufrechterhaltung des Beschäftigungsstandes RdW 2021/104; Eichmeyer/Andréewitch, Covid-19-bedingte Beendigung von Arbeitsverhältnissen RdW 2021/52; Auer-Mayer, Ausgewählte Fragen zur Kurzarbeit ZAS 2020/36; Sabara, Kein individueller Kündigungsschutz während Corona-Kurzarbeit, ARD 6740/6/2021).
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