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Keine Einleitung des Restrukturierungsverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit

Dr. Martin Lutschounig

Anmerkungen zu OLG Wien 6 R 200/22h1

Nach langem Warten liegt sie endlich vor, die erste (rechtskräftige) Entscheidung zum Restrukturierungsverfahren nach der ReO! Das OLG Wien bestätigte darin die Zurückweisung eines Antrags auf Einleitung des Restrukturierungsverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit der Antragstellerin. Der zugrunde liegende Einleitungsantrag erwies sich also als "Rohrkrepierer" und kam nicht über das "Eröffnungsverfahren" hinaus. Diese Entscheidung ist mE völlig zutreffend. Sie liefert darüber hinaus wichtige Klarstellungen zum Verhältnis von Insolvenz- und ReO-Verfahren sowie zu den undeutlichen Regelungen über die richterlichen Prüfpflichten bei Verfahrenseinleitung.

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Artikel-Nr.
ZIK 2023/125

31.08.2023
Heft 4/2023
Autor/in
Martin Lutschounig

Univ.-Ass. Dr. Martin Lutschounig ist Post-Doc-Mitarbeiter am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck.