Anmerkungen zu OLG Wien 6 R 200/22h1
Nach langem Warten liegt sie endlich vor, die erste (rechtskräftige) Entscheidung zum Restrukturierungsverfahren nach der ReO! Das OLG Wien bestätigte darin die Zurückweisung eines Antrags auf Einleitung des Restrukturierungsverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit der Antragstellerin. Der zugrunde liegende Einleitungsantrag erwies sich also als "Rohrkrepierer" und kam nicht über das "Eröffnungsverfahren" hinaus. Diese Entscheidung ist mE völlig zutreffend. Sie liefert darüber hinaus wichtige Klarstellungen zum Verhältnis von Insolvenz- und ReO-Verfahren sowie zu den undeutlichen Regelungen über die richterlichen Prüfpflichten bei Verfahrenseinleitung.
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