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Keine Insolvenzfähigkeit der Zweigniederlassung

Dr. Thomas Engelhart

Anmerkungen zu OLG Wien 28 R 127/16a1

Die Zuständigkeit der österr Insolvenzgerichte ist nicht auf inländische Rechtsträger beschränkt, sondern setzt lediglich einen Anknüpfungspunkt iSd § 63 IO voraus. Die besonderen Vorschriften über die Einrichtung einer inländischen Zweigniederlassung durch eine ausländische Gesellschaft reichen jedoch nicht aus, um der inländischen Zweigniederlassung eine selbstständige Rechtspersönlichkeit zuzubilligen, Rechtssubjekt ist stets der ausländische Rechtsträger. Mangels eigener Rechts- und Parteifähigkeit ist die Zweigniederlassung auch nicht selbstständig insolvenzfähig; die teils gegenteilig vertretenen Auffassungen, insb zur inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, sind abzulehnen. Neben den übrigen Konkursvoraussetzungen ist die Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung des Rechtsträgers zu prüfen, und nicht bloß jene der Zweigniederlassung.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/221

09.11.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Thomas Engelhart

Dr. Thomas Engelhart ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Dr. Engelhart & Partner Rechtsanwälte OG mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht mit besonderem Fokus auf das Insolvenzrecht (Sanierungen, Insolvenzverwaltung, Schuldnervertretung).

Publikationen:

Die Geschäftsaufsicht und ihre Auswirkungen auf das Konkursverfahren (2004), sowie Autor diverser Fachbeiträge.