Anmerkungen zu EuGH C-535/17, NK/BNP Paribas Fortis NV 1
Mit keiner Rechtsfrage des europäischen Insolvenzrechts hatte sich der EuGH so oft zu beschäftigen wie mit der internationalen Zuständigkeit für insolvenznahe Verfahren bzw Annexverfahren. Zwar sind nunmehr die Rechtsgrundlagen insb durch Art 6 EuInsVO 2015 klargestellt, doch ist Feinarbeit bei besonderen Fallkonstellationen zu leisten. In der besprochenen Entscheidung legt der EuGH dar, dass eine Klage des Insolvenzverwalters im Interesse der Gläubiger und mit dem Ergebnis einer Verteilung des erstrittenen Betrags nicht insolvenznahe ist, wenn der Klagsanspruch nicht in den Besonderheiten des Insolvenzrechts wurzelt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.