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Keine insolvenznahe Klage ohne insolvenzrechtliche Wurzel des Klagsanspruchs

Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Anmerkungen zu EuGH C-535/17, NK/BNP Paribas Fortis NV 1

Mit keiner Rechtsfrage des europäischen Insolvenzrechts hatte sich der EuGH so oft zu beschäftigen wie mit der internationalen Zuständigkeit für insolvenznahe Verfahren bzw Annexverfahren. Zwar sind nunmehr die Rechtsgrundlagen insb durch Art 6 EuInsVO 2015 klargestellt, doch ist Feinarbeit bei besonderen Fallkonstellationen zu leisten. In der besprochenen Entscheidung legt der EuGH dar, dass eine Klage des Insolvenzverwalters im Interesse der Gläubiger und mit dem Ergebnis einer Verteilung des erstrittenen Betrags nicht insolvenznahe ist, wenn der Klagsanspruch nicht in den Besonderheiten des Insolvenzrechts wurzelt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/114

18.07.2019
Heft 3/2019
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.