Anmerkungen zu VfGH A 12/20121
Nachdem sich zuletzt der OGH vor rund drei Jahren mit der Frage beschäftigt hat, welche Sorgfaltspflichten einzuhalten sind, damit eine nach Insolvenzeröffnung versehentlich an den Schuldner geleistete Zahlung dennoch schuldbefreiende Wirkung iSd § 3 Abs 2 IO entfalten kann, hatte nunmehr mit dem VfGH auch ein Gerichtshof des öffentlichen Rechts über diese Frage zu entscheiden und ist in dem hier besprochenen Erk zu einem offenbar konträren Ergebnis gelangt.
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