Aufsätze

Keine Verpflichtung zur Einsichtnahme in die Insolvenzdatei bei Massenzahlungen?

Dr. Thomas Engelhart

Anmerkungen zu VfGH A 12/20121

Nachdem sich zuletzt der OGH vor rund drei Jahren mit der Frage beschäftigt hat, welche Sorgfaltspflichten einzuhalten sind, damit eine nach Insolvenzeröffnung versehentlich an den Schuldner geleistete Zahlung dennoch schuldbefreiende Wirkung iSd § 3 Abs 2 IO entfalten kann, hatte nunmehr mit dem VfGH auch ein Gerichtshof des öffentlichen Rechts über diese Frage zu entscheiden und ist in dem hier besprochenen Erk zu einem offenbar konträren Ergebnis gelangt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2013/298

31.12.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Thomas Engelhart

Dr. Thomas Engelhart ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Dr. Engelhart & Partner Rechtsanwälte OG mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht mit besonderem Fokus auf das Insolvenzrecht (Sanierungen, Insolvenzverwaltung, Schuldnervertretung).

Publikationen:

Die Geschäftsaufsicht und ihre Auswirkungen auf das Konkursverfahren (2004), sowie Autor diverser Fachbeiträge.