Bis vor kurzem konnten Insolvenzverwalter:innen und Verwalter:innen in Exekutionssachen für Verwertungen beweglicher Sachen die Versteigerungsplattform "Justiz-Auktion" benützen (was immer noch die "Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz-Auktion (AT)" Pkt 1 und 2 vorsehen; s www.justiz-auktion.de/allgemeine-versteigerungsbedingungen-AT; abgerufen am 7. 11. 2023). Nunmehr ist das nicht mehr möglich (s www.justiz.gv.at/service/digitale-justiz/justiz-auktion.970.de.html; abgerufen am 7. 11. 2023); eine Begründung wird nicht angeführt.
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