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Kennenmüssen der Konkurseröffnung und Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne des § 3 Abs 2 KO bei Zahlung an den Gemeinschuldner

RA Dr. Thomas Engelhart

Anmerkung zur E OLG Wien 16. 4. 2007, 3 R 7/07g

Zur Frage, wie rasch sich Kreditinstitute aus der Insolvenzdatei Kenntnis über eröffnete Konkursverfahren verschaffen müssen, um sich im Fall einer dennoch an den Gemeinschuldner erfolgten Zahlung nicht dem Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung iSd § 3 Abs 2 KO auszusetzen, lag bislang keine veröffentlichte Judikatur vor. Nunmehr war erstmals ein solcher Sachverhalt Gegenstand des im Folgenden behandelten Urteils des OLG Wien1).

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Artikel-Nr.
Zik 2007/196

29.08.2007
Heft 4/2007
Autor/in
Thomas Engelhart

Dr. Thomas Engelhart ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Dr. Engelhart & Partner Rechtsanwälte OG mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht mit besonderem Fokus auf das Insolvenzrecht (Sanierungen, Insolvenzverwaltung, Schuldnervertretung).

Publikationen:

Die Geschäftsaufsicht und ihre Auswirkungen auf das Konkursverfahren (2004), sowie Autor diverser Fachbeiträge.