Der Beitrag analysiert aus Anlass der E EuGH C-732/20, Galapagos BidCo., sowie der entsprechenden Folge-E BGH IX ZB 72/19 die Auswirkungen eines Wechsels des COMI zwischen Insolvenzantragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens, insb ob und wann sich eine Sperrwirkung für das später angerufene Gericht ergibt.
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