Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des EuGH auf die Unionsrechtskonformität des österreichischen Überstundenzuschlags. Die Autoren kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die überwiegenden Argumente dafür sprechen, dass die einheitliche Auslösegrenze für den Überstundenzuschlag nach § 10 Abs 1 AZG für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Die bisherige Rechtsprechung des EuGH betreffe von Wesen und Zweck her ganz andere Zuschlagsregelungen, deren Unionsrechtswidrigkeit auf die österreichische Regelung nicht übertragbar sei. Insbesondere entspreche das vor dem EuGH auf dem Prüfstand stehende Gesundheitsschutzziel der deutschen Regelungen nicht jenem des § 10 AZG.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.