Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

Klarstellung zur Versicherungspflicht von Rechtsanwälten - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl I 2019/65, ausgegeben am 23. 7. 2019

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Rechtsanwaltsanwärter und angestellte Rechtsanwälte sind nach § 7 Z 1 lit e ASVG in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG pflichtversichert. Nach dem bisherigen Wortlaut waren nur Rechtsanwälte davon ausgenommen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung angestellt waren.

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Artikel-Nr.
ARD 6659/19/2019

01.08.2019
Heft 6659/2019