Anmerkungen zu EuGH Rs C-396/091 (Interedil) und Rs C-112/10 (Zaza Retail)2
Die "neue Ära" des internationalen Insolvenzrechts, die die EuInsVO innerhalb Europas zweifellos eingeläutet hat, dauert nunmehr fast schon ein Dezennium. Zu Fragen der internationalen Zuständigkeit für Insolvenzverfahren liegt inzwischen eine nahezu unüberblickbare Anzahl an Stellungnahmen der Judikative und der Lehre vor. Trotzdem ist noch immer vieles - und dabei Fundamentales - ungeklärt. Innerhalb weniger Wochen hat der EuGH gleich zweimal zu Art 3 EuInsVO Stellung genommen und damit manches klargestellt. Außerdem verfestigt der EuGH eine hierzulande noch wenig beachtete Rsp, die die (innerprozessuale) Bindungswirkung zivilgerichtlicher Entscheidungen nicht unbeträchtlich abschwächt.
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