Im Zuge des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) wurde eine neue Größenklasse in das Österreichische Unternehmensrecht eingeführt: die Kleinstkapitalgesellschaft. Ausgangspunkt für diese Änderung war die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlamentes sowie des Europäischen Rates. Die Kleinstkapitalgesellschaft wurde in weiterer Folge mit einer Reihe von Erleichterungen ausgestattet. Diese umfassen die Befreiung von der Verpflichtung, einen Anhang zu erstellen sowie die Einreichung einer verkürzten Bilanz beim Firmenbuch. Außerdem wurden die Zwangsstrafen im Zusammenhang mit einer verspäteten Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch halbiert.
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