Hinter dem Schlagwort "Teilanfechtung" verbirgt sich eine Fülle an ganz unterschiedlichen anfechtungsrechtlichen Problemstellungen, die häufig in der Frage wurzeln, ob und inwieweit einheitliche Rechtshandlungen auch nur teilweise angefochten werden können. Unter Berücksichtigung der BGH-Rsp bildet der Autor Fallgruppen auf Tatbestands- und Rechtsfolgenebene, bei denen die "Teilanfechtung" schlagend werden könnte.
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