Ausgehend von der Entscheidung des KG Berlin 25. 9. 2018, (4) 161 Ss 28/18 (35/18), der zufolge Bitcoins keine Finanzierungsinstrumente sind, untersucht der Beitrag ob und inwieweit sich diese im dt und europäischen Bank- und Kapitalmarktrecht überhaupt erfassen lassen.
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