Viele Kollektivverträge werden von den KV-Partnern mit Wirkung ab 1. Jänner eines Jahres in einer neuen Fassung abgeschlossen. Nachstehender Artikel beschäftigt sich mit den Änderungen in Bezug auf die kollektivvertraglichen Mindestentgelte und den von den KV-Partnern vereinbarten Erhöhungen und soll einen Kurzüberblick zu den wichtigsten Regelungen der verschiedenen Arten der kollektivvertraglichen Erhöhungen geben.
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