Neue Vorschriften / Steuerrecht

Konjunkturstärkungsgesetz 2020 - Ministerialentwurf

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ministerialentwurf 22. 6. 2020, 31/ME NR 27. GP

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Meldepflichtgesetz und das Flugabgabegesetz geändert werden sollen (Konjunkturstärkungsgesetz 2020 - KonStG 2020)

Durch das vorliegende Konjunkturstärkungsgesetz 2020 soll Österreich mit weiteren Maßnahmen im Bereich des Abgabenrechts gestärkt aus der COVID-19-Krise kommen. Das Gesetzespaket soll die Menschen entlasten und den Standort stärken. Schwerpunkte dieses Gesetzes sind Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdiener sowie ein Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen.

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Artikel-Nr.
ARD 6705/16/2020

02.07.2020
Heft 6705/2020