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Konkursanfechtung eines exekutiven Gehaltspfandrechts

Mag. Barbara Reisenhofer

Anmerkung zu OGH 3 Ob 127/08k1

Ein kurz vor Konkurseröffnung von einem Konkursgläubiger gegen den Gemeinschuldner erworbenes Pfändungspfandrecht kann nach hM und Rsp wegen inkongruenter Deckung gem § 30 Abs 1 Z 1 KO angefochten werden.2 In der E 3 Ob 127/08k nimmt der OGH erstmals zur Frage Stellung, ob dies auch auf exekutive Gehaltspfandrechte zutrifft, da die KO ohnedies deren Ipso-iure-Erlöschen vorsieht. Er hält die Konkursanfechtung zu Recht für zulässig.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/8

27.02.2009
Heft 1/2009
Autor/in
Barbara Reisenhofer

Mag. Barbara Reisenhofer war seit 2008 Assistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. Seit April 2012 ist sie als Konzipientin bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati tätig.

Publikationen (Auszug):

Die Auftraggeberhaftung gem §§ 67a ff ASVG im Konkurs des Subunternehmers, ZIK 2008/248, 150; Konkursanfechtung eines exekutiven Gehaltspfandrechts, ZIK 2009/8, 7; Konkursanfechtung eines gegenseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbots, ZIK 2009/227, 146; Die Bestimmungen zur Auflösung von Verträgen nach dem IRÄG 2010, Zak 2010/500, 287; Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010, JAP 2010/2011/6 und JAP 2010/2011/12.