Anmerkung zu OGH 3 Ob 2/09d 1
Die Konkursanfechtung von Belastungs- und Veräußerungsverboten, die einem Ehegatten am Grundstück des anderen eingeräumt wurden, war bereits Gegenstand der höchstgerichtlichen Judikatur, wobei - meist erfolgreich - auf den Tatbestand der unentgeltlichen Verfügung zurückgegriffen wurde.2 In der E 3 Ob 2/09d hat sich der OGH jedoch erstmals mit der Konstruktion beschäftigt, dass sich Ehegatten gegenseitig und zum gleichen Zeitpunkt an der jeweils ihnen gehörigen Hälfte einer Liegenschaft Belastungs- und Veräußerungsverbote einräumten. Hier hält der 3. Senat die Unentgeltlichkeit für nicht gegeben.
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