In aller Kürze

Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich iSd Art 4 des Abkommens zwischen Österreich und Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. (Erlass des BMF vom 15. 3. 2022, 2022-0.171.130, BMF-AV Nr 31/2022)

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Artikel-Nr.
ARD 6791/4/2022

24.03.2022
Heft 6791/2022