Nebenkosten, die bei der Beschaffung von Eigenkapital entstehen, werden nach den IFRS nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern mit dem beschafften Eigenkapital verrechnet. Von den Kosten der Kapitalbeschaffung sind aber Reduktionen vom Ausgabepreis zu unterscheiden, für die das Unternehmen eine andere Art von Gegenleistung erhält.
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