Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, zur notwendigen Betreuung von bestimmten Personen bis zu eine Woche eine Pflegefreistellung zu erhalten. Für die Gewährung des Anspruchs braucht es einen Nachweis. Ärzte dürfen für die Ausstellung von Bestätigungen für Erwerbstätige betreffend Pflegefreistellung vom Patienten ein Honorar verlangen. Können Dienstgeber rechtsgültig verlangen, dass diese Kosten von der die Pflegefreistellung beanspruchenden Person getragen werden?
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