Besteht der Verdacht, dass sich ein Dienstnehmer gegenüber dem Dienstgeber treu- bzw vertragswidrig verhält (zB Dienstnehmer täuscht Krankenstand nur vor), und will dies der Dienstgeber beweisen, so denkt er spätestens jetzt an den Einsatz von Detektiven.
In seiner Entscheidung vom 25. 3. 2021, 8 ObA 8/21s (ARD 6751/6/2021) klärt der OGH, ob ein Schadenersatzanspruch eines Dienstgebers für Detektivkosten gegenüber einem Dienstnehmer besteht, dessen häufiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz - trotz vorgelegter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - beim Dienstgeber Misstrauen weckte.
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