Aus dem Alltag der Personalleitung

Krankenstandsmissbrauch: Der Dienstgeber beauftragt Detektive, wer muss diese bezahlen?

RA Dr. Stefan Zischka

Besteht der Verdacht, dass sich ein Dienstnehmer gegenüber dem Dienstgeber treu- bzw vertragswidrig verhält (zB Dienstnehmer täuscht Krankenstand nur vor), und will dies der Dienstgeber beweisen, so denkt er spätestens jetzt an den Einsatz von Detektiven.

In seiner Entscheidung vom 25. 3. 2021, 8 ObA 8/21s (ARD 6751/6/2021) klärt der OGH, ob ein Schadenersatzanspruch eines Dienstgebers für Detektivkosten gegenüber einem Dienstnehmer besteht, dessen häufiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz - trotz vorgelegter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - beim Dienstgeber Misstrauen weckte.

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Artikel-Nr.
PVP 2021/53

26.08.2021
Heft 8/2021
Autor/in
Stefan Zischka

RA Dr. Stefan Zischka ist Partner und leitet den Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal.
Er ist Vortragender und Fachautor mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht sowie Zivil­prozess­recht.