Erkrankt der Arbeitnehmer, muss er dies dem Arbeitgeber melden und auf dessen Verlangen eine Bestätigung darüber beibringen. Was trivial klingt, ist im Detail mit zahlreichen Tücken verbunden und wirft in der Praxis immer wieder (teils immer wiederkehrende, teils auch neue) Fragen und Probleme auf. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über einschlägige Themenstellungen und mögliche Lösungsansätze.
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