Thema

Kritische Klauseln in der Bauträgervertragsnorm B 2120 und ihre Folgen

Dr. Christian Prader / Dr. Martin Weber

ÖNormen sind von einer Normungsorganisation (Austrian Standards) geschaffene nationale Regelwerke1 und beinhalten in den meisten Fällen Regeln der Technik (technische Standards). Auch im Bereich des Wohnrechts und des Bauträgerrechts bestehen ÖNormen, wie etwa die ÖNORM A 4000, die Abrechnungsvorschriften2 enthält, oder die ÖNORM B 2120, die sowohl technische Ausführungen als auch diverse für die vertragliche Praxis relevante Muster beinhaltet.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2020/17

06.03.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.

Martin Weber

Dr. Martin Weber ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs.

Publikationen (Auswahl):
Weber, Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher (5. Auflage 2020), Prader/Weber, COVID-19 - ein Fall der Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige? Zak 2020, 164; Weber, Die Auswirkungen des Brexit auf das Europäische Familienrecht, EF-Z 2020, 113; Weber, Zur Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachtenvertrag, ImmoZak 2020, 3.