Artikelrundschau / Personalverrechnung

Kronberger/Kraft, Antworten auf Praxisfragen zur pfändungsrechtlichen Behandlung von Sonderzahlungen, PVP 2018/75, 304

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Um die Abzüge bei der Lohnpfändung von Sonderzahlungen korrekt zu ermitteln, müssen in der Praxis sehr häufig zuvor (Spezial-)Fragen beantwortet werden. Ein immer wieder vorkommender Irrtum ist, die Sonderzahlungsdefinition des Steuerrechts einfach unreflektiert auf das Pfändungsrecht zu übertragen. Pfändungsrechtlich sind jedoch nur der 13. Monatsbezug (Weihnachtsgeld) und der 14. Monatsbezug (Urlaubsgeld) Sonderzahlung, sonstige abgabenrechtliche Sonderzahlungen (zB Bonuszahlungen, Jubiläumsgelder ua) sind pfändungsrechtlich laufende Bezüge. Unsicherheit herrscht in der Praxis ua auch darüber, wie pfändungsrechtlich bei aliquoten Sonderzahlungen vorzugehen ist. Beginnt und/oder endet das Dienstverhältnis während eines Kalenderjahres und werden aus diesem Grund nur aliquote Sonderzahlungen abgerechnet, gebührt dafür nach hA dennoch jeweils der ungekürzte unpfändbare Grundbetrag. Anhand eines Beispiels zeigen die Autoren auch auf, wie pfändungsrechtlich bei in Teilbeträgen ausbezahlten Sonderzahlungen vorzugehen ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6645/18/2019

18.04.2019
Heft 6645/2019