Im Berufsalltag häufen sich die Fälle, bei denen Dienstnehmer ohne Ankündigung "verschwinden", dh nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen. Der Beitrag widmet sich insbesondere den Fragen, welche Konsequenzen ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit haben kann, ob ein unentschuldigtes Fernbleiben als unberechtigter vorzeitiger Austritt gewertet werden kann (was nur dann der Fall ist, wenn kein vernünftiger Grund daran zu zweifeln übrig bleibt, dass der Dienstnehmer durch sein Fernbleiben das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden möchte) bzw einen Entlassungsgrund darstellen kann (was dann zutrifft, wenn der Dienstnehmer tatsächlich keinen Entschuldigungsgrund vorweisen kann). Handlungsempfehlungen zur Vorgehensweise bei nachrichtenlosem Nichterscheinen eines Dienstnehmers runden den Beitrag ab.
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