Thema - Arbeitsrecht

Kündigung einer Mitarbeiterin wegen Verweigerung von Mund-Nasen-Schutz bzw FFP2-Maske

Dr. Christoph Madlener

Eine Besprechung des Urteils OLG Innsbruck 29. 9. 2021, 13 Ra 33/21g

Hat die Kündigung einer nunmehr auf Rechtsunwirksamkeit derselben klagenden Mitarbeiterin, welche in einem freien Dienstverhältnis in der ambulanten Familienbetreuung tätig war und welche in Ausübung ihrer Tätigkeit bei der Beklagten grundsätzlich weder einen Mund-Nasen-Schutz noch eine FFP2-Maske trug und kein rechtfertigendes ärztliches Attest vorlegen konnte, gerichtlichen Bestand? In der kürzlich ergangenen Entscheidung des OLG Innsbruck zu 13 Ra 33/21g vom 29. 9. 2021 wurde zur Frage der Rechtswirksamkeit einer Kündigung unter Bezugnahme auf ua das GlBG, das BEinstG sowie die den Arbeitergeber treffende Fürsorgepflicht ausgesprochen, dass - auch ohne Abmahnung - von einer Rechtswirksamkeit auch der Kündigung auszugehen ist. Obiter dictum wurde zudem festgehalten, dass vorliegend gar ein Entlassungsgrund gegeben gewesen wäre.

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Artikel-Nr.
ARD 6774/5/2021

18.11.2021
Heft 6774/2021
Autor/in
Christoph Madlener

Dr. Christoph Madlener ist Richter des Landesgerichts Innsbruck und in der Sparte Cga/Cgs tätig. Weiters ist er ua regelmäßig Vortragender auf der Arbeits- und Sozialrechtlichen Tagung. Veröffentlicht wurden im Linde Verlag Schriften zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten [2016], zum Heimopferrentengesetz [2018] sowie zum Thema: (K)eine Ausgleichszulage für EU-Bürger [2019].