ZIK aktuell

Kündigung von Bestandverhältnissen durch den Gemeinschuldner

Birgit Schneider

Dieser Beitrag behandelt Streitfragen der Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners nach Konkurseröffnung. Kürzlich billigte der OGH nach Konkursaufhebung der Kündigung eines Bestandverhältnisses durch den Gemeinschuldner deshalb ex-tunc-Wirkung zu, weil der Bestandgeber, der zugleich Konkursgläubiger war, in keine Beziehung zur Konkursmasse getreten sei. Dieses Kriterium wird ebenso untersucht wie Fragen der relativen bzw absoluten Unwirksamkeit und der Möglichkeit bzw des Zeitpunkts einer Heilung unwirksamer Gemeinschuldnerhandlungen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2003/106

25.06.2003
Heft 3/2003
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.